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61 778 690 033 948 216 €
zum VerkaufBaugrundstück zum Verkauf, Moravské Prusy, Tschechien
Baugrundstück
881 m2
- Land:
- Tschechien
- Region:
- Südmährische Region
- Stadt:
- Moravské Prusy
- Zustand:
- nicht definiert
- Eigentum:
- nicht definiert
- Preis:
- 61 778 690 033 948 216 €
- status:
- verfügbar
- id:
- 90885
Verkauf von Grundstücken, 881 m2, Prusy-Boškůvky.
Im exklusiven Auftrag des Eigentümers biete ich ein Baugrundstück mit einer Fläche von 881 m² in der Gemeinde Boškůvky, Teil der Gemeinde Prusy-Boškůvky, Landkreis Vyškov, zum Verkauf an. Das Grundstück eignet sich für den Bau eines Einfamilienhauses, und je nach den Möglichkeiten der Bebauung kann hier ein zweigeschossiges Einfamilienhaus realisiert werden. Es kann auch eine interessante Wahl für diejenigen sein, die einen Platz für ein Wochenendhaus oder eine Ferienwohnung suchen. Ein großer Vorteil ist auch die Verfügbarkeit von Versorgungsnetzen. Die Möglichkeit, sich an Strom, kommunales Wasser und Abwasser anzuschließen, ist in Reichweite des Grundstücks, was dem zukünftigen Eigentümer die weitere Vorbereitung und den eigentlichen Bau erleichtert. Das Grundstück ist von der Gemeindestraße aus zugänglich. Boškůvky ist eine ruhige Lage, die jeden ansprechen wird, der eine angenehme Umgebung abseits des Stadtlärms sucht, aber gleichzeitig eine gute Anbindung nach Vyškov und in andere umliegende Städte haben möchte. Die Umgebung bietet eine ländliche Atmosphäre, Grünflächen und eine angenehme Umgebung für das tägliche Leben und die Erholung. In den nahegelegenen Málkovicích gibt es außerdem ein Schwimmbad und weitere Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Dieses Angebot ist ideal für diejenigen, die ihr eigenes Haus bauen möchten oder einen Ort für die Freizeitnutzung in einer ruhigen Gemeinde mit guter Erreichbarkeit und bürgerlicher Ausstattung in angemessener Entfernung suchen. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, den Käufer nach seinen gewählten Kriterien auszuwählen. Alle veröffentlichten Daten in dieser Anzeige dienen nur zu Informationszwecken und stellen kein Angebot im Sinne von § 1731 oder § 1732 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar, noch handelt es sich um ein öffentliches Versprechen gemäß § 1733 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Aus diesem Angebot ergibt sich für niemanden ein Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages. Bei Interesse an weiteren Informationen oder einer Besichtigung zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
